Anfrage, Angebot, Vertrag
Grundsätzlich sind meine Angebote für Lektorat, Korrektorat oder Textredaktion unverbindlich und freibleibend. Auch durch eine Anfrage und/oder das Zusenden von Texten kommt noch kein Vertrag zustande. Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn auf eine Anfrage des Auftraggebers ein Angebot erstellt wurde und der Auftraggeber das Angebot durch Unterschrift annimmt (Zusendung per E-Mail oder per Post). Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass der Auftrag aufgrund technischer Probleme nicht durchgeführt werden kann, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber davon sofort zu unterrichten. Beide Parteien haben in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Preise und Zahlung
Die vom Auftragnehmer zugesagten Preise sind Endpreise, sie enthalten keine Mehrwertsteuer, eine solche wird auch nicht fällig. Sollten dem Auftragnehmer bei der Bearbeitung zusätzliche, vorher nicht vereinbarte Kosten entstehen, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, muss jedoch die bis dahin erbrachten Leistungen in vollem Umfang bezahlen. Bei einem Auftragswert über 250 Euro ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Vorschuss von bis zu 30 Prozent vom Gesamtpreis zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen ohne Abzüge auf das dort angegebene Konto zu bezahlen.
Leistung und Mängel
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen (Lektorat, Korrektorat, Textredaktion) sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, ist die aktuelle Version des Duden Grundlage für Korrekturen. Falls der Auftraggeber die alten Rechtschreibregeln oder Hausregeln als Grundlage wünscht, hat er das dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt können gelegentlich einzelne Fehler unentdeckt bleiben, dies berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Honorars. Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen (ab Absendung des bearbeiteten Textes) schriftlich reklamiert und spezifiziert werden, andernfalls gilt der Auftrag als erfüllt. Als Mängel gelten nur Fehler im Sinne der geltenden oder vereinbarten Rechtschreibregeln. Der Auftraggeber hat bei berechtigten Mängeln Anspruch auf kostenlose Nachbesserung innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Reklamation beim Auftragnehmer. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Nichterfüllung, entgangenem Gewinn oder auf Schadensersatz.
Lieferfristen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Liefertermine um nicht mehr als 20 Prozent zu überschreiten, andernfalls ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind dennoch in voller Höhe zu bezahlen. Sollte der Auftragnehmer die vereinbarten Liefertermine nicht einhalten, ist der Auftraggeber dennoch nicht berechtigt, Ansprüche wegen Nichterfüllung, entgangenem Gewinn oder auf Schadensersatz geltend zu machen. Verzögerungen, die sich ergeben, weil der Auftraggeber nicht erreichbar ist (auch nicht per E-Mail), hat der Auftraggeber selbst zu verantworten und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen bei der Zustellung der Texte oder Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder das Einwirken Dritter.
Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Texte, Material und Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte dies zur Auftragsabwicklung nötig sein, muss er vorher das schriftliche Einverständnis (auch per E-Mail) des Auftraggebers einholen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verletzungen des Datenschutzes durch Dritte, die sich bei der elektronischen Übermittlung, durch Diebstahl oder ähnliche Vergehen oder Versehen Dritter ergeben können.
Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte oder bei der Bearbeitung). Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der zu bearbeitenden Texte. Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte, etwa Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen. Sollten dem Auftragnehmer erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt werden, hat er das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben, etwa das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen. Der Auftragnehmer haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung des Auftragnehmers für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Impressum
Sollte der Auftraggeber seinen Text in einer Form veröffentlichen, für die ein Impressum vorgeschrieben wird, so kann der Auftragnehmer auf einem Eintrag, je nach ausgeführtem Auftrag, als Korrektor, Lektor oder Co-Autor bestehen.
Widerrufrecht
Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Leistungen schriftlich, telefonisch oder über das Internet bestellt hat und die Leistungen weder für gewerbliche noch für selbstständige berufliche Zwecke nutzen will. Soll der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerruffrist mit der Arbeit beginnen, so sind die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen dennoch in voller Höhe zu bezahlen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige durchführbare oder wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.